Öffnung der Stadtberner Sportanlagen

Der Bundesrat hat entschieden, dass Sportanlagen ab dem 11. Mai zur Sportnutzung geöffnet und Trainings in Breiten- und Profisport wieder aufgenommen werden dürfen. Dabei gilt: Social Distancing und Hygieneregeln sind einzuhalten, und Vereine wie Sportanlagen-Betreiber müssen Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen.

Ab dem 11. Mai stehen die Stadtberner Sportanlagen allen Bewegungs- und Sportbegeisterten zur Sportnutzung offen: Sportvereinen, organisierten Kleingruppen sowie Einzelsportlerinnen und -sportlern. Das Sportamt der Stadt Bern hat für die verschiedenen Anlagetypen d.h. Hallen- und Freibäder, Rasensportplätze und Leichtathletik-Anlagen, Turnhallen und Schul-Aussenanlagen sowie die Outdoor-Sportanlagen spezifische Schutzkonzepte erarbeitet. Die Nutzung der Anlagen erfolgt trotzdem nach wie vor auf eigenes Risiko. Das Sportamt appelliert an die Solidarität und Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen und zählt darauf, dass sich alle an die Schutzmassnahmen halten.

Rasensportplätze und Leichtathletik-Anlagen, Turnhallen und Schul-Aussen- sowie Outdoor-Sportanlagen stehen bis auf wenige Ausnahmen ab dem 11. Mai zur Sportnutzung offen. Die Öffnung der Hallenbäder und Freibäder beginnt ebenfalls am 11. Mai und erfolgt gestaffelt:

  • Am 11. Mai öffnen die Hallenbäder Hirschengraben und Weyermannshaus.
  • Am 18. Mai öffnen das Hallenbad Wyler sowie die Freibäder Wyler und Ka-We-De.
  • Am 25. Mai öffnet das Freibad Weyermannshaus.

Ein Dokument mit Fragen und Antworten zur Öffnung der Sportanlagen zur Sportnutzung finden Sie hier: FAQ Öffnung Sportanlagen

Die Schutzkonzepte zu den jeweiligen Anlagetypen finden Sie hier: Schutzkonzepte