Rückerstattung Mietkosten Sportanlagen

Aufgrund des Bundesratsbeschlusses zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus musste das Sportamt die Sportanlagen schliessen. Den Mieterinnen und Mietern von Sportanlagen werden die Mietkosten für den Zeitraum erlassen, während dem die Anlagen geschlossen oder nur reduziert nutzbar waren. Das heisst, vom 14. März bis vorläufig am 8. Juni. Bitte füllen Sie dafür untenstehendes Formular bis spätestens am 31. Oktober 2020 aus.
  • Ansprechperson Finanzen:
  • Bankangaben:
  • Adresse, auf welche das Konto lautet:
  • Hinweise:
    1. Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.
    2. Die Überweisung auf Ihr Post- oder Bankkonto erfolgt innert 30 Tagen nach Erhalt des Formulars. Sie erhalten keine weitere schriftliche Bestätigung vom Sportamt.