Rückerstattung Hallenbad-Abonnemente

Die städtischen Hallenbäder sind aufgrund der COVID-19-Pandemie seit dem 25. Oktober 2020 und bis auf Weiteres nur eingeschränkt nutzbar. Wir bieten Ihnen eine Verlängerung oder Rückerstattung des Hallenbad-Abonnements an. Die Verlängerung der bestehenden Abonnemente erfolgt auf die Anzahl der geschlossenen Tage und ist ab Wiedereröffnung direkt an den Kassen der Hallenbäder möglich. Rückerstattungen erfolgen ab sofort. Mit dem Absenden des Rückerstattungsformulars verzichten Sie auf die Verlängerung Ihres Abonnements. Die Abonnementskosten werden anteilmässig (Kaufpreis abzüglich erfolgter Eintritte zum Einzeleintrittstarif) zurückerstattet. Wichtig: Das Formular für die Rückerstattung muss für jedes Abonnement einzeln ausgefüllt werden. Bei Familienkarten reicht ein Formular.
  • Add a row
  • Hinweise:
    1. Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.
    2. Die Überweisung auf Ihr Post- oder Bankkonto erfolgt innert 30 Tagen nach Erhalt des Formulars. Sie erhalten keine weitere schriftliche Bestätigung vom Sportamt.