Zertifikatspflicht in Hallenbädern sowie bei Sportaktivitäten in Indooranlagen
10.09.2021

Ab Montag, 13. September gilt in den städtischen Hallenbädern eine
Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren
. Das Zertifikat (ausgedruckt oder elektronisch) wird vor Ort überprüft. Der Zutritt kann nur mit Zertifikat
und
gültigem Ausweis
gewährt werden. Aufgrund
der vom Bund verlangten Zertifikats- und Ausweis-Kontrolle muss
mit
Wartezeiten
gerechnet werden.
Bei
Sportveranstaltungen
in Turnhallen
gilt
ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Für die Kontrolle stehen der veranstaltende Verein bzw. die veranstaltende Organisation in der Pflicht.
Die
Zertifikationspflicht
gilt
nicht
für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und auch nicht für beständige
Trainingsgruppen
von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren.
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb
in
Aussenbereichen
besteht weiterhin keine Zertifikationspflicht, so lange die Teilnehmer- sowie Zuschauerzahl unter 500 Personen
(ohne Sitzpflicht) beziehungsweise 1000 Personen (mit Sitzpflicht)
bleibt und die Zuschauerkapazitäten höchstens zu zwei Dritteln ausgelastet sind.
Detailliertere
Informationen finden Sie in den
Schutzkonzepten