Öffentlichkeit darf wieder schwimmen und «schlöflen»
12.12.2020

Der
Bundesrat
hat am 11. November
neue Bestimmungen
zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus erlassen. Sie betreffen auch den Sport: Die Öffnungszeiten der Sportanlagen werden auf 6.00 - 19.00 Uhr eingeschränkt, und Erwachsene dürfen nur noch in Gruppen von max. 5 Personen trainieren.
Gleichzeitig hat
der Kanton Bern
alle bisherigen, kantonalen Bestimmungen zum Sport aufgehoben. Das heisst:
- Sportanlagen dürfen, unter Berücksichtigung oben genannter Öffnungszeiten, wieder öffnen. Die Stadt Bern öffnet die Hallenbäder und Kunsteisbahnen am Dienstag, 15. Dezember 2020, für die Öffentlichkeit.
- Kinder- und Jugendgruppen dürfen wieder ohne Einschränkungen trainieren.