Ausweitung Zertifikatspflicht
25.01.2021

Zertifikatspflicht in Hallenbädern und bei Sportveranstaltungen im Innern
Gemäss Bundesbeschluss vom 8. September 2021 wird der Zugang zu den Hallenbädern inklusive Wellnessanlagen beschränkt. Ab Montag, 13. September gilt in den städtischen Hallenbädern eine
Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren
. Das Zertifikat (ausgedruckt oder elektronisch) wird vor Ort überprüft. Bitte bringen Sie zudem einen gültigen Ausweis mit.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Bei
Sportveranstaltungen
im Innern gilt eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat.
Bei Trainings wird der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt
nicht
für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Schutzkonzepten auf der
Corona-Informationsseite.