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Fragen und Antworten zur Familienkarte
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Saison- und Jahreskarten sowie Winterabonnements für alle Hallenbäder, Kunsteisbahnen und das Freibad Ka-We-De* können als Familienkarten bezogen werden. Dies ist günstiger als für alle eine eigene Karte zu kaufen.
Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern kauft eine Saisonkarte für die Kunsteisbahnen (gültig auf den Anlagen PostFinance-Arena, Weyermannshaus und Ka-We-De)
Ohne Familienkarte:
Elternteil 1: 200 Franken
Elternteil 2: 200 Franken
Kind 1, 2 und 3: 85 Franken
Gesamtpreis: 655 Franken (plus einmalig 5 x 10 Franken Depot)Mit Familienkarte:
Elternteil 1: 200 Franken
Elternteil 2: 171 Franken
Kind 1: 75 Franken
Kind 2: 37.50 Franken
Kind 3: gratis
Gesamtpreis: 483.50 Franken (plus einmalig 5 x 10 Franken Depot) -
Interessierte Stadtberner Familien können die Familienkarte direkt online beantragen.
Das Sportamt der Stadt Bern überprüft die eingereichten Daten. Es bearbeitet den Antrag innerhalb von 14 Tagen. Bestellen Sie die Familienkarten früh genug, damit sie rechtzeitig gültig sind. Die Familienkarten werden per eingeschriebenem Brief versendet. Eine Rechnung wird beigefügt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag am 31. Tag nach Ausstellung noch offen, werden alle Familienkarten gesperrt. Die Karten sind ab Erhalt einsetzbar. Falls noch kein Foto vorhanden ist, werden die Personen gebeten, sich an der Kasse fotografieren zu lassen.
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Die Familienkarte gilt nur für Einwohner*innen der Stadt Bern. Der Wohnsitz wird vom Sportamt überprüft. Als Familie im Sinne der AGB gilt ein Personenverbund aus zwei Generationen. Das heisst, als Familie gelten:
- Vater, Mutter, Kind mit verheirateten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern
- Einelternfamilien
- Stief- und Pflegefamilien
- Gleichgeschlechtliche Familien mit Ehestatus, mit oder ohne eingetragene Partnerschaft.
Vergünstigt wird das Abonnement des zweiten Elternteils und aller Kinder zwischen 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Pro Familie wird höchstens eine Erwachsenenkarte vergünstigt abgegeben.
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Ja, die Familienkarte kann auch nur mit einem Elternteil beantragt werden.
Das gilt
- für alleinerziehende Eltern
- für Familien, bei denen ein Elternteil das Angebot für die Familie in Anspruch nehmen möchte und der andere nicht.
Alle Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar
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Ja, die Familienkarte kann nicht verlängert werden. Sie muss pro Saison/Jahr neu beantragt werden. Zum Beispiel für die Ka-We-De können für die Freibadsaison im Sommer und auch für die Kunsteisbahnsaison im Winter Familienkarten bezogen werden.
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Ja, Familienkarten können auf Antrag und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken ersetzt werden. Hinzu kommen 10 Franken Depot für die neue Karte. Anträge können Sie per E-Mail an [email protected] stellen. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer an. Familienkarten können auch direkt an den Kassen ersetzt werden.
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Familienkarten können weder gekündigt noch verlängert werden. Eine Rückerstattung ist aus folgenden Gründen möglich: Chronische Krankheit, Wegzug aus dem Kanton Bern, Invalidität, Todesfall. Die jeweilige Familienkarte muss zusammen mit dem schriftlichen Rückerstattungsformular und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Nachweis der Einwohnerkontrolle, etc. beim Sportamt eingereicht werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken an. Weitere Informationen sind in unseren AGBs zu finden.