Unsere Lehrschwimmbecken in den Schulanlagen.
Die Lehrschwimmbecken bleiben während den ganzen Schulferien geschlossen.
Die besondere Benutzungsordnung in den Lehrschwimmbecken ist zu beachten. Die Badeanzugspflicht ist so zu interpretieren, dass es den verantwortlichen Leiterinnen und Leitern überlassen bleibt, ob sie allfälligen Besucherinnen und Besuchern das Betreten des Bades in Strassenkleidung erlauben.
Die Lehrschwimmbecken dürfen von allen nur barfuss betreten werden!
Das Sportamt legt Wert darauf, dass die Hauswartinnen/Hauswarte das Einhalten vorstehender Weisungen überwachen und nötigenfalls einschreiten.